Mk-Mobile GmbH – Stand 03/2026
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Smartphones, Tablets, Computern, Laptops, Fernsehern, Haushaltsgeräten, Kaffeemaschinen, KFZ-Steuergeräten, Autoschlüsseln sowie für Kostenvoranschläge.
Im Auftragsschein oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung werden die zu erbringenden Leistungen sowie – soweit möglich – der voraussichtliche Reparaturpreis angegeben.
Der Auftraggeber erhält eine Ausfertigung des Auftragsscheins oder eine schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail).
Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, alle notwendigen Arbeiten und Anpassungen vorzunehmen, die zur Durchführung der Reparatur erforderlich sind. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig sein, wird der Auftraggeber – soweit möglich – vorher informiert.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Auftrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Auf Wunsch des Auftraggebers wird im Auftragsschein ein voraussichtlicher Preisrahmen angegeben.
Ein verbindlicher Kostenvoranschlag erfolgt nur schriftlich. Dieser enthält die voraussichtlichen Arbeiten und Ersatzteile.
Der Auftragnehmer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 7 Tagen nach Erstellung gebunden.
Leistungen zur Erstellung eines Kostenvoranschlags können berechnet werden, sofern dies vorher vereinbart wurde. Wird anschließend ein Reparaturauftrag erteilt, können diese Kosten mit der Reparatur verrechnet werden.
Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, sofern sie nicht durch zusätzliche Schäden oder versteckte Mängel erforderlich wird.
Bei KFZ-Steuergeräten und elektronischen Fahrzeugkomponenten können Diagnosearbeiten erforderlich sein, deren Kosten unabhängig vom Reparaturerfolg berechnet werden können.
Kann ein Gerät aufgrund von Wasserschäden, mechanischen Schäden, Kurzschlüssen oder fehlender Funktion nicht gestartet oder geprüft werden, wird es als technisch defekt angenommen. Weitere Schäden, die erst während der Reparatur erkennbar werden, können nicht dem Auftragnehmer angelastet werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abgabe eines Gerätes eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverlust, Softwareprobleme oder verlorene Einstellungen während Diagnose-, Reparatur- oder Austauschprozessen.
Der Auftragnehmer bemüht sich, angegebene Fertigstellungstermine einzuhalten.
Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:
Lieferverzögerungen von Ersatzteilen
zusätzliche Schäden am Gerät
technische Diagnosearbeiten
höhere Gewalt oder Betriebsstörungen
Schadensersatz wegen Verzögerung ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Ersatzgeräte können nach Verfügbarkeit gestellt werden. Dies gilt nicht für KFZ-Steuergeräte oder Autoschlüssel.
Werden während der Reparatur weitere Schäden festgestellt, wird der Auftraggeber über zusätzliche Kosten informiert.
Verweigert der Auftraggeber notwendige zusätzliche Reparaturen, kann der Auftragnehmer
die Reparatur ohne Gewährleistung abschließen oder
den Auftrag abbrechen und bereits entstandene Kosten berechnen.
Die Abnahme erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers oder nach Versand an den Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung abzuholen oder die Zahlung zu leisten.
Bei Reparaturen mit kurzer Dauer (z. B. innerhalb eines Arbeitstages) verkürzt sich diese Frist auf 2 Arbeitstage.
Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer eine angemessene Lagergebühr berechnen.
Kosten und Risiko der Lagerung trägt der Auftraggeber.
Die Abrechnung erfolgt gemäß vereinbartem Festpreis oder nach tatsächlichem Aufwand.
Versand, Rückversand oder Abholung erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Reparaturen auf Basis eines Kostenvoranschlags genügt eine Bezugnahme auf diesen in der Rechnung.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei Versandaufträgen erfolgt der Rückversand erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.
Aufrechnungen sind nur zulässig, wenn Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen ein vertragliches Pfandrecht an den übergebenen Geräten und Bauteilen zu.
Dieses gilt auch für Forderungen aus früheren Reparaturen oder Dienstleistungen.
Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt 12 Monate, sofern gesetzlich zulässig.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
Wasserschäden
Sturzschäden
unsachgemäße Nutzung
nachträgliche Fremdeingriffe
Bei Geräten mit ursprünglicher Herstellerangabe wie:
wasserdicht
staubdicht
spritzwassergeschützt
kann diese Eigenschaft nach einer Reparatur nicht garantiert werden.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Der Auftragnehmer haftet nicht für:
Datenverlust
Verlust von SIM-Karten
Verlust von Speicherkarten
Verlust von Geld oder Wertgegenständen
Die Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die gesetzlichen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Ersatzteile und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Hinweis gemäß § 36 VSBG:
Die Mk-Mobile GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.